Kraftwerk Aarau: Geschnetzelte Fische in Kauf genommen
Das Verwaltungsgericht Aargau hat entschieden: Das Wasserkraftwerk Aarau muss keine weitere Prüfung von Lösungen zur Sicherstellung der Fischwanderung flussabwärts machen. Damit wird in Kauf genommen, dass vor allem grössere Fische wie der Aal bei der Turbinenpassage geschnetzelt werden. Aqua Viva, ASA, Aargauische Fischereiverband und WWF bedauern das sehr.
Das Urteil wurde am 23. August gefällt und den vier Organisationen diese Woche zugestellt. Diese hatten 2015 gemeinsam eine Beschwerde gegen die geplante Neukonzessionierung des Kraftwerks eingereicht und im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts detailliertere Abklärungen für den Fischschutz und den Fischabstieg verlangt. Sie werden innerhalb der gesetzlichen Frist das Dossier zum Urteil des Kraftwerks Aarau studieren und einen Weiterzug prüfen.
Die Medienmitteilung als PDF.
Weitere Hintergrundinformationen im Beitrag des Regionaljournal Aargau Solothurn.