SFV – FISCHER POCHEN AUF MEHR TIERSCHUTZ

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Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV setzt auf mehr Tierschutz beim Fischen. Die Angler sollen die Tierschutz-Anforderungen beim Fischen kennen und umsetzen. Dieses Ziel wird nur erreicht, wenn der Bund für alle Fischer den «Sachkundenachweis Fischerei» für obligatorisch erklärt.

SFV-Zentralpräsident Ständerat Roberto Zanetti gab vor den Medien in Bern den Tarif durch: «Es ist fahrlässig, wenn einer die Angel auswirft und den Sachkundenachweis Fischerei nicht hat.» Warum ist das so wichtig? Zanetti: «Weil der Sachkundenachweis nur ausgestellt wird, wenn jemand den Kurs mit Prüfung abgeschlossen hat und über tierschutzgerechten Umgang mit Fischen ausgebildet ist.»

Ohne Ausbildung kein Ausweis
Allerdings: Die Fischer in der Schweiz beginnen nicht bei Null: Von den 140‘000 Fischerinnen und Fischern in der Schweiz verfügen 110‘000 über den offiziellen «Sachkundenachweis Fischerei» (oder das gleichwertige, frühere Sportfischer-Brevet). «Sorgen bereiten uns die verbleibenden 30‘000 und wir wollen, dass künftig jeder Neu-Fischer – zwingend – genug über den Tierschutz weiss.» Tierschutz-Themen wie artgerechte Köderwahl, Widerhaken, fachgerechtes Töten, Hältern werden im Kurs für den «Sachkundenachweis Fischerei» unterrichtet.

Die 6 Forderungen des SFV
«Wir sind für und nicht gegen die Natur, darum wollen wir den Tierschutz stärken», sagte Stefan Wenger, Vizepräsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes. Der Verband stellt sechs Forderungen auf:

  • Obligatorium. Der Bund soll den «Sachkundenachweis Fischerei» für alle Fischer verbindlich erklären, keine Ausnahmen für Kurzzeitpatente, Freiangler.
  • Freiangelrecht nur mit Sachkundenachweis. Das beliebte Freiangelrecht soll bleiben – sofern der Freiangler oder die Begleitperson einen Sachkundenachweis hat.
  • Kein Mindestalter. Kinder dürfen fischen – wenn sie von einer Person mit dem Sachkundenachweis begleitet werden.
  • Angelteiche mit Betreuung und Aufsicht. Betreiber privater Fischerei-Angebote sollen für die fachliche Betreuung sorgen. Die Aufsichtsbehörden müssen regelmässige Kontrollen durchführen.
  • Gastfischen mit Begleitung. Wer versuchen will zu fischen oder als Tourist fischt, soll von einer Person mit Sachkundenachweis begleitet sein müssen.
  • Kontrolle und Vollzug verstärken. Eine Minderheit fehlbarer Fischern schadet dem Image. Der SFV fordert mehr Kontrollen durch die Aufsichtsorgane.

Kurt Bischof, http://www.sfv-fsp.ch/

 

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