LEBENSWICHTIGE LAICHGEBIETE DER FISCHE BESSER SCHÜTZEN

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Forelle © Kanton Aargau

Heikle Gebiete dürfen während kritischer Zeit nicht betreten werden

Medienmitteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aarau

Um die bestehenden und funktionierenden Laichgebiete der Arten Äsche, Nase, Barbe und Forelle besser zu schützen, hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit den lokal zuständigen Fischern ein Projekt zur Kartierung dieser Gebiete durchgeführt. In einem nächsten Schritt soll nun der Schutz dieser Laichgebiete umgesetzt werden – unter anderem mit einem Betretungsverbot in den kritischen Monaten.

Wissenschaftliche Untersuchungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) haben ergeben, dass der Fischbesatz von Forellen – also das Aussetzen von gezüchteten Jungfischen – nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Es überleben vor allem Wildtiere. Die Naturverlaichung ist deshalb besonders wichtig, was für alle Fischarten gilt. Für ihre Fortpflanzung brauchen Fische Gebiete, wo sie ihre Eier ablegen können. Die bis zu 30 Fischarten der Aare haben ganz unterschiedliche Anforderungen an die Laichgebiete. Viele Arten benötigen kiesiges Material, eine geeignete Fliessgeschwindigkeit und wenig Feinsedimente. Diese Kombination ist in Flüssen wegen Gewässerkorrekturen, Begradigungen und Kraftwerken eher selten der Fall. In Bächen, wo oft die Forelle auf solche kiesigen Stellen angewiesen ist, sind es vor allem fehlendes Geschiebe wie Sand und Kies sowie Gewässerverbauungen, welche die Laichgebiete einschränken.

Barben © Kanton Aargau

Kartierungsprojekt mit lokalen Fischern

Um die bestehenden und funktionierenden Laichgebiete der Arten Äsche, Nase, Barbe und Forelle besser zu schützen, hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit den lokal zuständigen Fischern ein Projekt zur Kartierung durchgeführt. Die Fischer haben in Seminaren gelernt, wie sie die Laichgebiete erkennen können und wie sie diese standardisiert erfassen. Je nach Fischart haben sie dazu im Winter und Frühling die Gewässer untersucht. Bei der Forelle muss man zum Beispiel bereits im November/Dezember die Laichaktivität kontrollieren. Die Fischer haben auf Karten ihre Kenntnisse und Beobachtungen eingezeichnet, wo sie bereits Fische beim Laichen beobachtet haben, oder wo eine potenzielle Laichstelle vermutet wird.

Alle diese Informationen und Kartierungen wurden zusammengefasst. Ein externes Büro hat danach eine Überprüfung durchgeführt und teilweise Gebiete nachkartiert. Das Resultat dieser Begehungen, Kartierungen und Beobachtungen wurden – zusätzlich zu den Karten – in zwei Berichten zusammengefasst: Einer für die Bäche, wo hauptsächlich die Bachforelle vorkommt, und einer für die Flüsse, wo alle kieslaichenden Arten vorkommen.

Aescher © Kanton Aargau

Schutzmassnahmen für Laichgebiete

In einem nächsten Schritt soll nun der Schutz umgesetzt werden. Dabei werden zwei Ansätze verfolgt: Einerseits sind die in den Berichten enthaltenen Informationen für die kantonale Fachstelle in der Abteilung Wald des BVU wichtig, um bei der Bearbeitung von Baugesuchen diese Gebiete besser zu schützen. Andererseits wird das BVU an verschiedenen Stellen auf dem gesamten Kantonsgebiet Verbotstafeln aufstellen, um Fischeiern und Fischlarven besser vor den Menschen, die heikle Flächen betreten, zu schützen. Diese sollen die Bevölkerung und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer darauf hinweisen, dass das Betreten des entsprechenden Laichgebiets verboten ist – zum Wohle der Fische in den Aargauer Gewässern.

Hinweistafel © Kanton Aargau

Hier der Link zur Medienmitteilung.

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