Heikle Gebiete dürfen während kritischer Zeit nicht betreten werden
Medienmitteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aarau
Um die bestehenden und funktionierenden Laichgebiete der Arten Äsche, Nase, Barbe und Forelle besser zu schützen, hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit den lokal zuständigen Fischern ein Projekt zur Kartierung dieser Gebiete durchgeführt. In einem nächsten Schritt soll nun der Schutz dieser Laichgebiete umgesetzt werden – unter anderem mit einem Betretungsverbot in den kritischen Monaten.
Kartierungsprojekt mit lokalen Fischern
Um die bestehenden und funktionierenden Laichgebiete der Arten Äsche, Nase, Barbe und Forelle besser zu schützen, hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit den lokal zuständigen Fischern ein Projekt zur Kartierung durchgeführt. Die Fischer haben in Seminaren gelernt, wie sie die Laichgebiete erkennen können und wie sie diese standardisiert erfassen. Je nach Fischart haben sie dazu im Winter und Frühling die Gewässer untersucht. Bei der Forelle muss man zum Beispiel bereits im November/Dezember die Laichaktivität kontrollieren. Die Fischer haben auf Karten ihre Kenntnisse und Beobachtungen eingezeichnet, wo sie bereits Fische beim Laichen beobachtet haben, oder wo eine potenzielle Laichstelle vermutet wird.
Schutzmassnahmen für Laichgebiete
In einem nächsten Schritt soll nun der Schutz umgesetzt werden. Dabei werden zwei Ansätze verfolgt: Einerseits sind die in den Berichten enthaltenen Informationen für die kantonale Fachstelle in der Abteilung Wald des BVU wichtig, um bei der Bearbeitung von Baugesuchen diese Gebiete besser zu schützen. Andererseits wird das BVU an verschiedenen Stellen auf dem gesamten Kantonsgebiet Verbotstafeln aufstellen, um Fischeiern und Fischlarven besser vor den Menschen, die heikle Flächen betreten, zu schützen. Diese sollen die Bevölkerung und insbesondere die Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer darauf hinweisen, dass das Betreten des entsprechenden Laichgebiets verboten ist – zum Wohle der Fische in den Aargauer Gewässern.