KLINGNAUER STAUSEE – WIR WOLLEN KEIN SPÖL DESASTER!

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Stausee Klingnau, ausbaggern, Gegen den Kanton

Klingnauer Stausee, Bild: AFV

Klingnauer Stausee – Wir wollen kein Spöl Desaster, der AFV reicht Beschwerde ein!

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat das Projekt des kantonalen Departementes Bau, Verkehr und Umwelt zur Reaktivierung des Klingnauer Stausees – unter Abweisung einer Einwendung des Schweizerischen und des Aargauischen Fischerei-Verbandes – bewilligt (Der AFV hat am 23.12 darüber berichtet).

Die Verbände haben am 19. Januar dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereicht. Nachdem das Gericht die Beschwerde den Vorinstanzen am letzten Freitag (27.01.2017) zur Kenntnisnahme und Beantwortung hat zukommen lassen, erlaubt dies dem AFV nun Euch über den Inhalt zu informieren. Wir sind der Überzeugung, dass weder wir im Aargau, unsere Freunde auf der deutschen Seite des Rheins oder die Basler mit der Einleitung ausgebaggerter, schadstoffbelasteter Sedimente in den Fluss einverstanden sind!

Projekt-Idee eigentlich gut

Der AFV ist nie gegen dieses Projekt der geplanten Reaktivierung des Seitenarms im Klingnauer Stausee gewesen. Der AFV begrüsst dieses Vorhaben sogar.

Aber damit sind wir nicht einverstanden!

Unsere wesentlichen Beschwerdepunkte:

  • Einleitung von Schadstoffen wie PCB und Schwermetalle in Gewässer. PCB gehört international zum dreckigen Dutzend der Gifte. Sie sind in der Anwendung seit 2003 verboten. Selbst geringe Mengen verursachen Krebs an Mensch und Tier (Halbwertzeit 100 Jahre).
  • Mit der Verringerung der Kubaturen und der damit verbundenen Entsorgung von 4500 m3 stark belastetem Material, hat der Kanton ein Eingeständnis gemacht, dass die Einleitung des ausgebaggerten Materials rechtswidrig ist.
  • Der Kanton ordnet dies als Spülung von Stauräumen zu. Dem ist nicht so, solche Vorgänge können nicht als Spülung zugeordnet werden, das weiss jede Hausfrau (der Einsatz erfolgt mit Saugbagger und Schaufelbagger). Die Sedimente werden via Rohrleitung in den Rhein geführt.
  • Fischereibiologie: Starke Beeinträchtigung für rheophile Arten durch Sedimentablagerungen, Vernichtung Lebensraum, Vernichtung Nahrungsgrundlage (Makrozobentos), Beeinträchtigung der Kiemenfunkton.
  • Verstoss gegen das Altlasten- und Abfallrecht
  • Verstoss gegen das Übereinkommen zum Schutz des Rheins mit Sedimentmanagementplan und IKSR Empfehlung.
  • Verstoss gegen das internationale Stockholmer Abkommen

Zusammnenfassung

Das Projekt hat präjudizielle Bedeutung! Solche Methoden dürfen nicht Schule machen!  Es geht um eine höchstrichterliche Erklärung ob ein derart salopp durchgeführtes Vorgehen überhaupt zugelassen werden darf.

Das aktuelle Spöl Desaster führt uns die Gefährlichkeit von PCB vor Augen. Diese 4,5 km durch unsachgemässe Unterhaltsarbeiten mit PCB vergiftete Spöl lässt Experten rätseln, wie der Fluss entgiftet werden soll. Das Nationalpark- Management macht Druck und fordert diese mit mehreren Millionen veranschlagte Sanierung vehement.

Eine Frage, die jeder für sich selber beantworten kann: Ist die Einleitung von PCB in den Rhein weniger schlimm als in einen Nationalpark? Und falls diese «Spülung» im Klingnauer Stausee durchgeführt wird, ist zu befürchten, dass bald der nächste Stau an der Reihe ist, sei dies an der Reuss, der Limmat oder an der Aare. Wollen wir Fischerinnen und Fischer dieses Risiko eingehen?

Nein, auf keinen Fall! Deshalb behalten wir uns vor, den Entscheid des Verwaltungsgerichts, sollte er wider Erwarten negativ ausfallen, beim schweizerischen Bundesgericht anzufechten.

Für allfällige Rückfragen steht Euch die AFV Geschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die komplette Beschwerde von Rechtsanwalt Dr. Peter Gysi zum downloaden als PDF.

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