In der ersten Augusthälfte 2018 kam es im Rhein zu einem grossen Fischsterben. Die zwischenzeitlich durchgeführten Laichfischfänge und weitere Bestandeserhebungen haben einen grossen Schaden namentlich am Äschenbestand bestätigt.
Auf Empfehlung der Äschenkommission und in Absprache mit den Nachbarkantonen Thurgau und Zürich wird das für die Fischerei im Kanton Schaffhausen zuständige Departement des Innern deshalb das aktuell bestehende Fischfangmoratorium für Äschen und Forellen im Rhein um die Saison 2019/20 verlängern.
Aufgrund der anhaltend sehr hohen Wassertemperaturen im Rhein von teilweise über 27°C kam es in den ersten Augustwochen 2018 zu einem grossen Fischsterben. Die entsorgte Menge verendeter Fische – insbesondere Äschen und teilweise Forellen – belief sich auf rund fünf Tonnen. Dank dem unermüdlichen Einsatz der Fischer und der kantonalen Fischereifachstellen konnte ein noch höherer Abgang vermieden werden. Namentlich die angelegten Kaltwasserbereiche bildeten ein überlebenswichtiges Refugium für die gestressten Fische, welche in hoher Zahl diese Orte frequentierten.
In dieser Situation hatte die Erhaltung dieser beiden Arten absoluten Vorrang vor den Interessen der nachhaltigen fischereilichen Nutzung. Die Kommission zur Rettung der Rheinäsche hatte an einer ausserordentlichen Sitzung vom 29. August 2018 deshalb zuhanden der Fischereibehörden der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich empfohlen, ein vorerst auf ein Jahr beschränktes Fischereiverbot sowohl auf Äschen als auch auf Forellen im Rhein zu erlassen. Das Departement des Innern hat, wie die beiden Nachbarkantone, diese Empfehlung umgesetzt und für die Saison 2018/19 – vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 – ein Fischfangmoratorium auf Äschen im Rhein verfügt; Forellen blieben lediglich im Rüdlingerwasser fangbar. Analog dem Fischsterben im Jahr 2003 wurde das Fischfangmoratorium von einer Pachtzinsreduktion für die Pächter der Fischereireviere im Rhein begleitet.
Inzwischen wurden, unter grösstmöglicher Schonung des Restbestandes, Laichfischfänge und weitere Bestandeserhebungen durchgeführt. Dabei bestätigte sich, dass der Schaden am Fischbestand gross ist: schätzungsweise zwischen 80 und 90 Prozent des Äschenbestandes fiel dem Hitzesommer zum Opfer; der bescheidene Forellenbestand dagegen war weniger stark betroffen. Ebenso wurde nachgewiesen, dass da, wo Kaltwasserzuflüsse zugänglich gemacht werden konnten, mehr Äschen überlebten, und dass im Frühling 2019 neben der – sehr geringen – Laichgewinnung durch die Fischereiaufsicht auch ein gewisses Mass an Naturverlaichung stattfand.
An ihrer Sitzung vom 22. Mai 2019 sichtete die Kommission zur Rettung der Rheinäsche die vorhandenen Daten, diskutierte die Lage und kam zum Schluss, der Schutz des Edelfischbestandes müsse weiterhin Vorrang vor jeglicher Nutzung geniessen. Sie empfiehlt den Kantonen, die Fangverbote für Äschen und Forellen im Rhein um ein Jahr zu verlängern.
Das Departement des Innern und die Nachbarkantone teilen grundsätzlich diese Einschätzung der Kommission. Es wird, wie die beiden Nachbarkantone, das bestehende Fischfangmoratorium auf Äschen im Rhein um die Saison 2019/20 – vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 – verlängern; Forellen bleiben weiterhin (bis 31. Januar 2021) lediglich im Rüdlingerwasser fangbar. Ebenso aufrechterhalten wird die Pachtzinsreduktion für die Pächter der Fischereireviere im Rhein. Die Verlängerung des Fischfangmoratoriums, verbunden mit weiteren Anstrengungen in Aufzucht und Besatz der einheimischen Äsche, soll den stark angeschlagenen Edelfischbeständen die Möglichkeit zur Regeneration geben, in der Hoffnung, diese beiden für den Hochrhein charakteristischen Fischarten längerfristig erhalten zu können.
Gestützt auf die Erkenntnisse aus den Bestandeserhebungen werden zudem Optimierungen im Notfallkonzept vorgenommen: Angesichts der nachweislich höheren Erfolgsquote wird in Zukunft der Schaffung und dem Unterhalt von Kaltwasserzuflüssen Priorität gegenüber anderen möglichen Massnahmen eingeräumt.
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