NATIONALRAT WILL WIDERHAKEN IN FLIESSGEWÄSSERN ERLAUBEN

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Bild: theflyfishingbasics.com

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(sda) Kantone sollen das Angeln mit Widerhaken auch in Fliessgewässern erlauben dürfen. Der Nationalrat hat am Montag eine Motion von Fabio Regazzi (CVP/TI) mit 98 zu 83 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Nun muss noch der Ständerat darüber befinden.

Das Angeln mit Widerhaken ist grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen. In Seen und Stauhaltungen können die Kantone das Angeln mit Widerhaken gestatten, sofern die Person über einen Sachkundenachweis verfügt.

In Fliessgewässern ist der Einsatz von Widerhaken dagegen in jedem Fall verboten. Laut Regazzi ist das eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Zudem schwäche diese Regelung den bewährten Föderalismus, weil den Besonderheiten der einzelnen Kantonen zu wenig Rechnung getragen werde.

Die wichtigsten Gründe, die für diesen Vorschlag sprechen, sind die folgenden:
Die vor Kurzem Eingeführte Lösung scheint widersprüchlich: Man versteht nicht, weshalb Widerhaken in Seen und in Stauhaltungen, nicht aber in Fliessgewässern zugelassen werden können. Das ist eine Diskriminierung, die nicht gerechtfertigt scheint!
Der neue Artikel beeinträchtigt den Föderalismus, da er die Besonderheiten der einzelnen Kantone nicht genügend berücksichtigt. Diese unterscheiden sich nämlich grundsätzlich stark in der Umgebung, Art, Zahl und Morphologie ihrer Gewässer.
Umweltministerin Doris Leuthard wandte ein, das heutige Gesetz sei in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Tierschützern und dem Schweizerischen Fischereiverband entstanden. Mit der Erweiterung auf Fliessgewässer würde die Schweiz weit in die 90er Jahre zurückfallen.

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